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Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen
Brandschutzplanung in der Praxis

Lehrinhalte

Von der Grundlagenermittlung bis zur Genehmigungsplanung (Bauantrag) sind Kenntnisse im Brandschutz unerlässlich - da dieser im Sonderbaubereich stark entwurfsbestimmend sein kann. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, frühzeitig im Entwurfs- und Planungsprozess die Anforderungen des Bauordnungsrechts und des Brandschutzes zu berücksichtigen.

Behandelt werden Grundlagen zu den Themen Bauordnung NRW (BauO), BauPrüfVO, Sonderbauverordnungen (SBauVO), Technische Baubestimmungen (TB), Abweichungen und Erleichterungen im Bauordnungsrecht, Brandschutzanforderungen an Wohngebäude geringer und mittlerer Höhe.

  • SBauVO: Hochhäuser, Beherbergungsstätten, Garagen
  • TB: Schulen, Leitungsanlagen- (LAR) und Lüftungsanlagen-Richtlinien (LüAR)

Modul:

PO19:

Architektur und Städtebau
B1: WPF-Modul 208/209, Vertiefung Ressourceneffizientes Bauen     SWS 2, CR 3

Bauingenieurwesen
B2: WPF-Modul 410 oder 411/413, 1./3. Semester    SWS 2, CR 3
B3/4: WPF-Modul 531/532, 1./3. Semester    SWS 2, CR 3

PO26:

- folgt -

Fachprüfung:

Eine schriftliche Hausarbeit zum Themenfeld des WPFs.